vergleichsweise folgenlosen Würgen geblieben wäre, sondern dieses vielmehr gravierende Folgen gehabt hätte bzw. potentiell tödlich geendet hätte. Dass es bei C. nicht zu schwerwiegenderen Verletzungen gekommen ist, ist allein dem Umstand geschuldet, dass andere Personen interveniert haben. Abzustellen ist primär auf die Aussagen von D. sowie auch auf diejenigen von C., I. und J. (siehe dazu unten). - 16 -