4. 4.1. Dem Beschuldigten wird in Ziffer 4 der Anklage eine versuchte vorsätzlichen Tötung vorgeworfen. Er sei am 25. Oktober 2015 von seiner damaligen Freundin, C., die von ihm schwanger gewesen sei, ins Spital BB. gebracht worden, nachdem er Drogen konsumiert habe und verhaltensauffällig gewesen sei. Im Spital sei der Beschuldigte zunehmend ausfällig geworden, weshalb die beiden in einem Isolationsraum untergebracht worden seien. Als sie dort alleine gewesen seien, sei der Beschuldigte zunehmend aggressiv geworden. Zuerst habe er seine Freundin noch mit dem Kosenamen «Mausen» angesprochen, danach habe er plötzlich den leibhaftigen Teufel in ihr gesehen.