Nach dem Gesagten kann offenbleiben, ob hinsichtlich des Vorwurfs der Brandstiftung überhaupt eine genügende Anklage vorliegt, nachdem diese dem Beschuldigten vorwirft, einen Brand auf dem Küchentisch verursacht zu haben, sich der Brand aber tatsächlich im Wintergarten bzw. auf dem dortigen Sitzplatz zugetragen hat.