Auch hat sie – nach dem Brand – ein Geschrei bzw. einen Streit des Beschuldigten und des Vaters gehört. Bezüglich eines angeblichen Konflikts mit H. führte der Beschuldigte aus, es sei nicht möglich, dass seine Schwester zuvor Geschrei gehört habe, da er alleine zuhause gewesen sei, er glaube, dass seine Schwester zwei Vorfälle vermische. Einmal sei die Polizei gekommen, das sei tatsächlich an einem Abend gewesen. Das mit dem Tischbrand sei aber am Mittag gewesen (GA act. 1572 f.). Unklar bleibt damit, wann genau das Feuer entfacht ist. Der Beschuldigte gab an, dies sei zur Mittagszeit gewesen, F. vermutete dies am Abend.