Diese Aussagen sind nachvollziehbar und plausibel. Es ist denkbar, dass ein Lampenschirm aus Rattan Feuer fängt, sofern darunter eine Kerze aufgestellt wird. So wurde vom Beschuldigten und von F. ein Abstand der Kerze von der Lampe von 60 bis 80 cm angegeben, was bei ungünstigen Bedingungen durchaus ein Feuer verursachen kann. So wird denn auch von Fachpersonen davor gewarnt, Kerzen in unzureichendem Abstand zu Lampenschirmen oder anderen Gegenständen aufzustellen. Der Beschuldigte selbst ging zuletzt davon aus, dass die Papiere auf dem Tisch zuerst Feuer gefangen hätten und danach der Lampenschirm in Brand geraten sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 28), was jedoch offenbleiben kann.