Es lässt sich damit nicht verifizieren, ob die Dokumente bzw. Prospekte verbrannt sind. Insgesamt lässt sich anhand der Fotografien nicht erkennen, ob das Feuer vorsätzlich entfacht worden ist oder durch den brennenden, heruntergefallenen Lampenschirm entstanden ist, beide Versionen sind denkbar. 3.4.4. Der Beschuldigte machte dem angeklagten Sachverhalt widersprechende Aussagen und vermag damit relevante Zweifel an diesem zu erwecken. Er gab stets an, nichts angezündet zu haben. Er sei in der Küche gewesen und habe nicht gewusst, dass im angrenzenden Wintergarten eine Kerze im Adventskranz gebrannt habe. Er habe dann gehört, dass auf dem - 12 -