F. hat in der Folge sämtliche Strafanträge gegen den Beschuldigten zurückgezogen und am 26. März 2021 (UA act. 1225) eine Stellungnahme eingereicht, welche zusammen mit H. unterschrieben worden ist. Aus dieser geht hervor, dass der Beschuldigte den Brand eines Adventskranzes und eines alten, staubigen Rattanlampenschirms auf dem Sitzplatz in deren Abwesenheit gelöscht und nicht verursacht haben soll. Es habe sich um einen Brandunfall infolge unbeaufsichtigt brennender Kerzen gehandelt, welcher auch durch die Hausratsversicherung gedeckt worden sei. Es wurde das vollständige Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung erklärt und um eine Verfahrenseinstellung gebeten.