Die Aussagen von F. sind zwar in sich schlüssig und nachvollziehbar, jedoch hat sie die Verursachung und den Verlauf des Brandes nicht selbst beobachten können, sondern konnte einzig die Brandfolgen und das Verhalten des Beschuldigten an diesem Abend schildern. Bei ihren Ausführungen handelt es sich damit weitgehend um Vermutungen. F. hat in der Folge sämtliche Strafanträge gegen den Beschuldigten zurückgezogen und am 26. März 2021 (UA act. 1225) eine Stellungnahme eingereicht, welche zusammen mit H. unterschrieben worden ist.