seiner Wohnung in der Gemeinde U. ein Feuer auf dem Küchentisch gelegt habe, wofür er diverse Briefe und einen Adventskranz mit Brennsprit übergossen und angezündet habe. In der Folge sei er zur Einsicht gekommen und habe das Feuer gelöscht. Hätte er dies nicht getan, wäre die Liegenschaft in Brand geraten. Tatsächlich seien der Tisch, diverse Stühle und ein Lampenschirm beschädigt worden, womit nur ein geringer Schaden entstanden sei.