Da das Gericht an den angeklagten Sachverhalt gebunden ist, kann vorliegend offenbleiben, ob der angeklagte Sachverhalt gestützt auf die vorliegenden Beweismittel erstellt wäre. Der Beschuldige ist vom Vorwurf der mehrfachen Nötigung freizusprechen und seine Berufung ist diesbezüglich gutzuheissen. 3. 3.1. Dem Beschuldigten wird in Ziffer 3 der Anklage vorgeworfen, er habe eine versuchte Brandstiftung begangen, indem er am 20. November 2017 in -9-