Das angebliche Feuer betrifft den Vorwurf der versuchten Brandstiftung gemäss Anklageziffer 3. Durch diese Handlungen sei für H., F. und G. (Bruder des Beschuldigten) eine sehr belastende Situation entstanden, sie hätten in ständiger Angst vor neuen Eskalationen gelebt, das Familienleben habe gelitten und Drittpersonen hätten sich abgewendet.