Allgemein wird in der Anklage umschrieben, dass der Beschuldigte an seinem Wohnort – er lebte damals mit seinem Vater H. in einer Wohnung und im selben Mehrfamilienhaus wie seine Schwester F. – regelmässig ausfällig geworden sei und geschrien habe, dass er wegen Kleinigkeiten wütend geworden sei und ausgerastet sei, dass er das Grab der Mutter geschändet habe, wobei Letzteres nicht weiter präzisiert wird. Das angebliche Feuer betrifft den Vorwurf der versuchten Brandstiftung gemäss Anklageziffer 3.