Zudem verpasste er seinem Vater mehrmals Ohrfeigen (kein Strafantrag). Ferner schändete er z.B. am 22. Mai 2016 das Grab seiner Mutter, nachdem er zuvor seinem Vater eine Ohrfeige verpasst hatte (sep. Verfahren). Am 22. November 2016 rastete der Beschuldigte erneut aus, weshalb F. aus Angst die Polizei verständigte. Am 3. Mai 2017 wurde der Beschuldigte gegenüber seinem Vater einmal mehr aufbrausend und stiess den 79-Jährigen zu Boden, woraufhin dieser hospitalisiert werden musste (kein Strafantrag). Am 20. November 2017 legte er in seiner Wohnung Feuer (vgl. Sachverhalt 3).