1.2. Das Bezirksgericht Aarau erkannte mit Urteil vom 2. Juni 2022: Das Gericht beschliesst: Das Verfahren wird eingestellt in Bezug auf den Vorwurf - der Drohung gemäss Art. 180 StGB. Das Gericht erkennt: 1. Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte folgende Straftaten schuldlos begangen hat: - versuchte vorsätzliche Tötung gemäss Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 StGB, - mehrfache Nötigung gemäss Art. 181 StGB, - versuchte Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 3 StGB i.V.m. Art. 22 StGB.