Gegenstand Versuchte vorsätzliche Tötung usw.; Massnahme -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 29. November 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Beschuldigten Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung, mehrfacher Nötigung und versuchter Brandstiftung (GA act. 1472 ff.). Am 25. Februar 2022 konkretisierte sie ihre Anklage dergestalt, dass in Nachachtung von Art. 374 StPO festzustellen sei, dass der Beschuldigte bei der Begehung der zur Anklage gebrachten Straftaten schuldunfähig gewesen sei und eine Massnahme gemäss Art. 59 StGB anzuordnen sei (GA act. 1528).