4.3. 4.3.1. Bereits aus der vom Beschuldigten verfassten Nachricht an den Privatkläger wird ersichtlich, dass nicht eine Beschimpfung desselben im Vordergrund stand. Aus dem Kontext wird klar, dass es dabei um die angespannte Situation zwischen dem Privatkläger und seinem Vermieter C. ging ("dass Sie mit Herrn C. das Heu nicht auf der selben Bühne haben"). C. wiederum hat bestätigt, dass es zwischen ihm und dem Privatkläger öfters zu Unstimmigkeiten gekommen sei. Nur wegen des Privatklägers habe er inzwischen vier- bis fünfmal Kontakt mit Anwälten gehabt. Er vermute, dass es dem Privatkläger um den Mieterschutz resp.