Einschreiben haben zukommen lassen. Jedoch ist weder der Beschuldigte noch C. juristisch tätig und es ist aufgrund der Umstände (Mieter wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus wie der Vermieter; bisher gab es keine Beanstandungen) auch nachvollziehbar, in der konkreten Situation auf eingeschriebene Briefe zu verzichten, zumal sowohl der Beschuldigte wie auch C. übereinstimmend ausgesagt haben, öfters Briefe direkt in den Briefkasten der Mieter geworfen zu haben, ohne dass es jemals zu Problemen gekommen sei (act. 63, 96, 169 f. und 176).