3.3.3. Der Zeuge C. reichte anlässlich seiner staatsanwaltlichen Befragung vom 16. April 2021 zwei Schreiben ein. Einen an den Privatkläger adressierten Brief betreffend das Mietzinsherabsetzungsbegehren vom 31. März 2020 (act. 65) sowie eine ebenfalls an den Privatkläger adressierte Mahnung betreffend die Nebenkosten 2019 vom 15. April 2020 (act. 69). Beide Schreiben tragen den Vermerk "A-Post plus". Bei den anlässlich des Mietschlichtungsverfahrens eingereichten Briefen fehlt jeweils der Vermerk "A-Post plus", sie sind im Übrigen jedoch identisch.