Anlässlich seiner Befragung an der erstinstanzlichen Verhandlung erklärte der Zeuge C., dass der Beschuldigte die Verwaltung von seinen Liegenschaften übernommen habe. Der Beschuldigte habe einen Antwortbrief in Bezug auf das Mietzinsherabsetzungsbegehren des Privatklägers geschrieben und ihm gezeigt. Er habe ihn als gut empfunden und da hätten sie den Brief in den Briefkasten des Privatklägers geworfen. Sie hätten die Briefe bei allen Mietern jeweils in den Briefkasten gelegt, auch wenn es beim Privatkläger besser gewesen wäre, diese eingeschrieben zu schicken. Beispielsweise habe er gerade die -7-