Da er dem Privatkläger nicht vertraut habe, habe er die Schreiben eingeschrieben senden wollen. Der Beschuldigte habe sie dem nebenan wohnenden Privatkläger jedoch in den Briefkasten werfen wollen. Er sei dabei gewesen, als der Beschuldigte sie in den Briefkasten geworfen habe. Alle anderen Mieter hätten die Schreiben erhalten. Auf Nachfrage erklärte C., dass die beiden Schreiben in einem Couvert gewesen seien und demzufolge auch zusammen in den Briefkasten geworfen worden seien. Er habe die Schreiben unterzeichnet und danach hätten sie sie ins Couvert gelegt.