erfahren, dass der Erhalt der beiden Briefe bestritten werde (act. 173). 3.3.2. Der Zeuge C. führte anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 16. April 2021 (act. 61 ff.) aus, dass der Beschuldigte bei ihm seit ca. zwei Jahren die Buchhaltung und Verwaltung der Immobilien mache. Er habe dem Beschuldigten den Auftrag gegeben, die Mietzinsherabsetzung und die Mahnung für die Nebenkostenabrechnung für den Privatkläger zu bearbeiten. Er habe die Briefe bei sich zu Hause kontrolliert und unterzeichnet. Da er dem Privatkläger nicht vertraut habe, habe er die Schreiben eingeschrieben senden wollen.