2.2. Am 13. Mai 2022 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Zeugen C., des Privatklägers sowie des Beschuldigten vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau statt. Dieser erkannte gleichentags: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. -3- 3. Die Zivilklage wird abgewiesen. 4. Der Beschuldigte trägt allfällige Parteikosten selbst. 2.3. Gegen dieses Urteil meldete der Privatkläger mit Eingabe vom 25. Mai 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 24. August 2022 zugestellt.