1.3. Nach einer Einvernahme des Zeugen C. stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Verfügung vom 30. Juli 2021 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfung ein. 1.4. Gegen die Einstellungsverfügung erhob der Privatkläger Beschwerde, welche vom Obergericht des Kantons Aargau mit Entscheid vom 26. November 2021 gutgeheissen wurde. 1.5. Am 7. Februar 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Akten dem Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau lud die Parteien zu einer Vergleichsverhandlung vom 16. März 2022 vor, wobei keine Einigung erzielt werden konnte.