4.2.2. Mit Kostennote vom 30. August 2022 ersuchte der amtliche Verteidiger um Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 3'627.10. Der gemäss Kostennote geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 200.00 sowie der Aufwand von 16 Stunden und 36 Minuten erweisen sich grundsätzlich als angemessen. Der Aufwand ist jedoch um die geltend gemachte Position von zwei Stunden und 48 Minuten für das Aktenstudium des vorinstanzlichen begründeten Entscheids, welche unter Berücksichtigung des 29 Seiten umfassenden vorinstanzlichen Urteils ohnehin als zu hoch erscheint, zu kürzen.