Zur Wahrung der Parteirechte, insbesondere zur Vermeidung eines Instanzenverlusts, ist eine Rückweisung notwendig. Es ist nicht Aufgabe der Berufungsinstanz, die erforderlichen Abklärungen und Einvernahmen erstmals und anstelle der Staatsanwaltschaft oder des erstinstanzlichen Gerichts vorzunehmen. Vielmehr sind allfällige Verfahrenshindernisse vorab von der Staatsanwaltschaft oder der Vorinstanz zu prüfen und die Beweismittel ursprünglich vollständig zu erheben, damit die Grundlagen für einen Urteilsspruch gegeben sind. Der angefochtene Entscheid ist gestützt auf Art.