- 10 - 3.3.2. Die Staatsanwaltschaft hätte das Sistierungsbegehren der Ehefrau des Beschuldigten gemäss Art. 55a StGB behandeln und darüber befinden müssen (vgl. E. 3.1 hiervor), was die Vorinstanz wiederum bereits im Rahmen der vorfrageweisen Überprüfung des zur Anklage erhobenen Strafbefehls (Art. 356 Abs. 2 i.V.m. Art. 329 Abs. 1 StPO) hätte feststellen und die Anklage gestützt auf Art. 329 Abs. 2 StPO daher an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Beweiserhebung bzw. Behandlung des Sistierungsantrages zurückweisen müssen (vgl. Pra 101 [2012] Nr. 54. E. 3.2.1 f.).