Einvernahmen im Vorverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei machen die Einvernahme durch das Gericht nicht verzichtbar, selbst wenn Videoaufzeichnungen vorliegen (Urteil des Bundesgerichts 6B_70/2015 vom 20. April 2016 E. 1.4.2). Auch ein Freispruch in Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» kann nur erfolgen, wenn alle notwendigen Beweise erhoben worden sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_690/2015 vom 25. November 2015 E. 3.4).