3. Eventualiter: Für den Kokainkonsum sei er zu einer Busse von Fr. 150.00, bei Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen, zu bestrafen." Ergänzend liess der Beschuldigte im Sinne von Eventualbegehren folgende Anträge stellen: " 4. Es sei ein psychiatrisches Ergänzungsgutachten anzuordnen.