3.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen vollzogen. 4. Gestützt auf Art. 69 Abs. 1 und 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), mit der Vernichtung beauftragt: - 1 Messer in Etui, Holzgriff, metallene Klinge - 1 Messer, Griff wie auch Klinge schwarz - 1 Schwert, Aufschrift "F."