5. Über die Entschädigung der amtlichen Verteidigung wird in einer separaten Verfügung nach Rechtskraft dieses Strafbefehls entschieden. 6. Für die Dauer der Probezeit werden gemäss Art. 94 StGB folgende Weisungen erteilt: Der Beschuldigte wird verpflichtet, die ambulante Behandlung bei den Psychiatrischen Dienste AG (PDAG) samt Depotmedikation weiterzuführen und der Oberstaatsanwaltschaft monatlich Bericht zu erstatten. 7. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […]"