2. Einer Busse von CHF 200.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 900.00 - Polizeikosten CHF 185.00 - Auslagen CHF 4'674.50 Rechnungsbetrag CHF 5'959.50 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.