Vorgehen: Im obgenannten Zeitraum kam es zu einem Zusammentreffen zwischen dem Beschuldigten und dessen Ehefrau, wobei sich die beiden zunächst am Wohnort des Beschuldigten aufhielten. Dort konsumierten der Beschuldigte und die Geschädigte gemeinsam eine unbekannte Menge Kokain, mindestens jedoch 0.5 Gramm pro Person. Um ca. 23.00 Uhr stand der Beschuldigte plötzlich auf, packte die Geschädigte am Unterkiefer und schubste diese. Die Geschädigte verliess daraufhin die Wohnung und begab sich in eine Bar, worauf ihr der Beschuldigte dorthin folgte.