Der Beschuldigte hat seine Ehegattin, während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung, durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Konsum von Kokain (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) Der Beschuldigte hat unbefugt Betäubungsmittel konsumiert. Begangen: Orte: Q., […] (Wohnort des Beschuldigten) Q., […] (Restaurant "B.") Zeitraum: Freitag, 25. Oktober 2019, 15.00 Uhr, bis Samstag, 26. Oktober 2019, 03.42 Uhr