Gegenstand Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch; Strafzumessung; Landesverweisung -2- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Der amtliche Verteidiger hat mit Eingabe vom 28. April 2022 die Berufung gegen das Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten vom 12. April 2022 angemeldet. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 17. August 2022 zugestellt. Mit Eingabe vom 2. September 2022 hat der amtliche Verteidiger die Berufung erklärt.