zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von 1 Jahr und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 1 ½ Jahren, Probezeit 3 Jahre, und einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 150.00, d.h. Fr. 13'500.00, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. 2.2. Die vorläufige Festnahme von zwei Tagen (19. September 2020 bis 20. September 2020) wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 3. Die Zivilklage des Privatklägers A. wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.