einen Krankenwagen habe er nicht informiert, da man für diese Situationen nicht geschult sei und er habe seine Familie in Sicherheit bringen wollen (GA act. 39) zu seinen Gunsten zu würdigen. Zwar nahmen sich I. sowie ein weiteres Paar dem Verletzten an (UA act. 336 ff.), jedoch konnte dies der Beschuldigte nicht mit Sicherheit wissen, da er nach der Kollision auf die parallel zum Parkplatz des Imbisses «Steinpizza» verlaufende Hauptstrasse in Fahrtrichtung Eiken gebogen und via Zeihen und Frick über die Staffelegg, R. und S. an seinen Wohnort in Q. gefahren (act. 316) und nicht mehr an die Unfallstelle zurückgekehrt ist (GA act. 39).