Vielmehr kann sein Handeln nur als Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung, wenn nicht gar des Todes von A. gewertet werden. Gemäss dem Gutachten des IRM vom 10. November 2020 hätten durch das Anfahren mit einem Auto, das Aufladen und den Abwurf hiervon denn auch schwerwiegende oder tödliche Verletzungen bzw. Komplikationen wie die Läsion lebenswichtiger Organe, - 13 -