Plädoyer der Berufungsverhandlung von A. Rz. 14). Gemäss eigenen Angaben leide A. weiterhin an Kopfschmerzen, Schwindel, Sehschmerzen, lädierten Knien, verdrehten Füssen und – wenn er ein weisses Auto sehe – an psychischen Folgen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 f.; vgl. auch Plädoyer der Berufungsverhandlung von A. Rz. 14 und GA act. 32). Zudem verbleibt A. im Bereich der Nase eine sichtbare Narbe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Er nehme im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorfall keine Medikamente mehr ein (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6).