können sicherlich nicht durch ein einfaches Abstützen oder einschlagen auf das stehende Fahrzeug entstehen, sondern sind charakteristische Spurverläufe einer Personenwagen-Fussgänger-Kollision. Anschliessend wurde A. aufgeladen und durch die Kurvenfahrt des Mercedes-Benz, in Blickrichtung von A. gesehen, nach links geschleudert. Hiernach wurde A. über die rechte A-Säule des Fahrzeugs des Beschuldigten abgeworfen. Im weiteren Verlauf ist er auf den Boden gefallen, gerutscht und in seine festgestellte Endlage gerollt (UA act. 429, 431 und 458 f.).