318). Er sei dort mit seinem Fahrzeug losgefahren und A. sei über die Motorhaube nach rechts gerollt. Seine Frau habe in den Spiegel geschaut und gesagt, es sei nichts Schlimmes passiert (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 36 ff.). Auch die im Vorverfahren als Zeugin be- -6- fragte Ehefrau des Beschuldigten, D., und die als Auskunftspersonen befragten Söhne des Beschuldigten, E. und F., haben Aussagen dazu gemacht, was passiert sei.