2.4. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 19. September 2020 zuerst am deutschen Zollamt beim Grenzübergang Stein/Bad Säckingen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und A. gekommen ist und es dann in Stein auf der Höhe der Schaffhauserstrasse 84 auf dem Parkplatz des Imbisses «Steinpizza» zu einem erneuten Aufeinandertreffen gekommen ist. A. hat auf dem Vorplatz des -5-