Unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von einem Tag sei er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 160.00, Probezeit jeweils zwei Jahre, sowie einer Busse von Fr. 4'000.00, ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe, zu bestrafen. Dem Beschuldigten seien Kosten in der Höhe von Fr. 17'376.05 aufzuerlegen. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 20. September 2022 beantragte der Privatkläger A., Ziff. 2 des vorinstanzlichen Urteils sei aufzuheben und die Zivilklage (inkl. Genugtuungsforderung) sei auf den Zivilweg zu verweisen. 3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 4. Juli 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: