3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, das vorinstanzliche Urteil sei vollumfänglich aufzuheben. Der Beschuldigte sei der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung und der Unterlassung der Nothilfe schuldig zu sprechen. Unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von einem Tag sei er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 160.00, Probezeit jeweils zwei Jahre, sowie einer Busse von Fr. 4'000.00, ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe, zu bestrafen.