6. 6.1 Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'316.00 (inkl. Anklagegebühr) werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.2 Auf die Entschädigungsforderung des Privatklägers betreffend die im vorinstanzlichen Verfahren entstandenen Aufwendungen wird nicht eingetreten. Zustellung an: […] - 35 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)