5.2.2.2. Mit Honorarnoten vom 1. September 2022 und 28. November 2022 machte der Beschuldigte bei einem Stundenaufwand von insgesamt 44 Stunden, Auslagen von insgesamt Fr. 17.55 sowie einem Stundenansatz von Fr. 330.00 entstandene Aufwendungen in der Höhe von total Fr. 15'479.25 geltend. - 32 -