Das Gesetz räumt den Gerichten ein weites Ermessen ein. Im Einzelnen ist zunächst das Nettoeinkommen zu bestimmen und dann festzulegen, wie sich die sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Tagessatzhöhe auswirken. Es handelt sich nicht um einen rechnerischen Vorgang, sondern um eine richterliche Würdigung erhöhender und reduzierender Umstände. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters sind gegeneinander abzuwägen und es ist unter dem Gesichtspunkt der Belastbarkeit zu entscheiden, ob und inwiefern sie für ein Abweichen vom Nettoeinkommen sprechen.