Bei einer Nennspannung von (wie vorliegend) 220 kV ergibt dies einen Mindestabstand von 9.7 Meter (7.5 m + 2.2 m), welcher zwischen Boden und Leiter einzuhalten ist, sowie einen einzuhaltenden Direktabstand von mindestens 5 m + s, vorliegend ausmachend 7.2 Meter. Bei einer Hochspannungs-Regelleitung in befahrbarem Gebiet ("im übrigen Gebiet") wäre ein Mindestabstand von 9.2 Meter (7 m + 2.2 m) zwischen Boden und Leitung sowie ebenfalls ein Direktabstand von mindestens 7.2 Meter (5m + 2.2 m) einzuhalten.