Gründe, an den ärztlich bestätigten Ausführungen des Privatklägers zu zweifeln, sind nicht ersichtlich. Es ist damit von einer mehrjährigen und andauernden vollständigen Arbeitsunfähigkeit des Privatklägers in seinem langjährigen Beruf als Lastwagenchauffeur auszugehen. Diese hängt nach dem Gesagten offensichtlich mit der am 24. Juli 2019 erlittenen Schulterverletzung und dem auch nach der Operation fortdauernden Kraftverlust zusammen. Die vom Beschuldigten erwähnten und auch in den IV-Akten aufgeführten weiteren gesundheitlichen Probleme des Privatklägers (Diabetes mellitus und arterielle Hypertonie [Bluthochdruck], act.