Der Privatkläger sagte anlässlich der Hauptverhandlung vom 5. April 2022 aus, dass er nach wie vor keine Kraft in der Schulter habe (act. 365). Er könne nicht mehr als Lastwagenchauffeur arbeiten, da er auch (körperliche) Arbeiten ausführen müsse (etwa, wenn er "kippe" oder Pakete mitnehmen müsse), was nicht mehr gehe (act. 366).