Dr. I., welcher die Schulteroperation durchgeführt hatte, hielt mit ärztlichem Zeugnis vom 11. November 2019 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. Januar 2020 fest (act. 199). Den IV-Akten ist zu entnehmen, dass der Hausarzt Dr. H. in seinem Bericht vom 8. Oktober 2020 das Bestehen einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit als LKW-Chauffeur bestätigte (act. 329.5; Arztbericht nicht in den Akten). Der Privatkläger sagte anlässlich der Hauptverhandlung vom 5. April 2022 aus, dass er nach wie vor keine Kraft in der Schulter habe (act. 365).